Hinweisgebersystem


Wozu dieses Hinweisgebersystem?

Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat für uns höchste Priorität. Nur wenn wir uns alle gesetzeskonform und integer verhalten, schützen wir unsere Kanzlei, unsere Kollegen und unsere Mandanten.

Über dieses interne Hinweisgebersystem können Mitarbeiter der Kanzlei uns konkrete Anhaltspunkte auf ein potenzielles Fehlverhalten oder Verdachts auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung melden. Vertraulich und anonym!

Wichtiger Hinweis

Dieses System ist nur für Mitarbeiter und dient nicht für Kundenanfragen!

‍                                                                                      Bitte wenden Sie sich an Kontakt.


Was ist Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung?

Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Dabei wird versucht die Herkunft des "schmutzigen Geldes” zu verschleiern. Das Geld wird also beispielsweise durch verschiedene Konten und Firmen geschleust. Am Ende ist nicht mehr zu erkennen, woher die Gelder kommen und wem sie eigentlich gehören. Nicht selten werden solche Gelder auch dazu genutzt terroristische Aktivitäten zu finanzieren. Beides ist strafbar. Nähere Informationen zu Anzeichen für solche illegalen Aktivitäten finden sich in unseren internen Richtlinien.

Hinweis abgeben – aber richtig!

Helfen Sie uns, das zu verhindern. Dabei ist es wichtig, dass Sie den Hinweis so genau wie möglich formulieren. Dabei können Sie sich an den fünf W-Fragen orientieren:

Wer ist betroffen?

Was ist passiert?

Wann war der Vorfall?

Wo hat sich der Vorfall ereignet?

Wie lässt sich der Verstoss belegen?

Muss ich bei der Meldung meine Daten offen legen?

Das Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene.  Es ist hilfreich, wenn Sie bei der Meldung Ihre Daten angeben und für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Sie müssen dies aber nicht und können die Meldung auch anonym abgeben. Genau dafür wurde dieses Hinweisgebersystem eingerichtet. In diesem Fall sollten Sie bei  der Abgabe alle Angaben vermeiden, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.

Hinweis abgeben - aber wo und wie?

Es besteht die Möglichkeit, uns den Vorfall online zu melden. Das funktioniert vertraulich und geschützt. Sie können selbst entscheiden, ob sie anonym melden möchten. Vermeiden Sie einfach jeden Bezug auf Ihre Person. Eine vertrauliche Meldung an uns kann über folgenden Link erfolgen:

Laptop  Online Meldekanal

Zur Abgabe der Meldung ist ein Zugangscode erforderlich. Dieser Code steht allen Mitarbeitern zur Verfügung und können Sie ohne Nachfrage dem Handbuch unserer Kanzlei zur Vermeidung der Geldwäsche entnehmen. Dort finden Sie auch weitere Möglichkeiten der Meldung.




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Andreas Fuss Abogado & Rechtsanwalt 2020-